Dem Mieter einer 60 Quadratmeter großen Dachgeschosswohnung steht laut Mietvertrag ebenfalls ein Tiefgaragenstellplatz sowie ein Kellerraum von etwa sechs Quadratmeter zur Verfügung. Für den Stellplatz zahlt der Mieter 43 Euro monatlich. Der Kellerraum ist in der Wohnungsmiete miteinbezogen. Zu Beginn des Mietverhältnisses ab dem 1. Februar 2012 nutzte der Mieter den Kellerraum zum Abstellen seines...