In dem vorliegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus von ihrem Vermieter, die Mängel an der Telefonleitung zu beseitigen und für die Reparaturarbeiten aufzukommen. Das sich im Erdgeschoss befindende Wohnobjekt ist mit einem Telefonanschluss ausgestattet, dessen Leitung durch einen Kriechkeller mit dem Hausanschluss verbunden ist. Das Mietverhältnis besteht seit dem...