Dienstleistungen rund ums Haus können bis zu 4.000 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Hierzu gehören beispielsweise Haushaltshilfen, Pflegedienste oder auch Handwerkerarbeiten, wenn die Leistungen offiziell beauftragt wurden und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. Dies gilt allerdings nicht für Grundstückseigentümer, die einen Baukostenzuschuss...